
Eine dissonante Zahl drängt sich auf: 60 Zentimeter. Diese Schwelle, die durch die französische Gesetzgebung festgelegt wurde, löst die Pflicht zur vorherigen Anmeldung aus, sobald eine unterirdische Terrasse diese Höhe über dem natürlichen Boden überschreitet. Doch über diese Formalität hinaus herrscht Unklarheit. Keine…


















